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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Springiersbacher Hof * * * * * Buchung / Mietvertrag Nach Ihrer verbindlichen Reservierung, erhalten Sie von uns einen schriftlichen Mietvertrag per Post zugesandt. Ein Exemplar senden Sie bitte unterschrieben per Post an uns zurück. Der Inhalt des Mietvertrags bestimmt sich nach den Angaben der Internetdarstellung und Hausprospektes. Der Vertrag kommt mit Zugang des Mietvertrages beim Gast zustande. Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Zahlung Die Bezahlung erfolgt vorab per Überweisung, oder am Tag der Anreise in bar oder mit EC Karte. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung. Stornogebühren Bei Stornierungen bis 30 Tage vor Mietbeginn: 80 % der vereinbarten Miete Bei Stornierungen 14 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn: 95 % der vereinbarten Miete Uns steht bei einem Rücktritt durch Sie unter
Verlust des Anspruches auf den vereinbarten Reisepreis eine
angemessene Entschädigung nach § 651 j BGB zu.
Es wird empfohlen, sich durch den Abschluß einer
Reiserücktrittversicherung gegen das mit einem
Ersatzpersonen Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer, eine dritte Person in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Er und der Reisende haften uns als Gesamtschuldner für die gebuchte Gesamtleistung und die durch den Eintritt der dritten Person entstehenden Mehrkosten Reklamation Sollten Sie während Ihres Aufenthalts Grund zur Beschwerde haben, setzen Sie sich bitte zuerst mit dem Vermieter oder den Verantwortlichen der Ferienwohnung in Verbindung. Viele Dinge lassen sich schnell zu Ihrer Zufriedenheit beheben. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht - für die Richtigkeit seiner Leistungsbeschreibung - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermieterleistung Der Vermieter haftet nicht für: - Diebstahl oder Verlust während oder infolge eines Aufenthaltes - Defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt wurden Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht über die Kinder des Mieters
bleibt immer beim Mieter. Der Vermieter übernimmt keine Haftung
für die Verletzung der Gästekinder An- und Abreise Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt als Anreisezeit 15 bis 19 Uhr. Die Abreise soll bis 10.00 Uhr zu erfolgen. Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt Gerichtsstand und Gerichtsort: Gerichtsstand und Gerichtsort ist Cochem. Stand: 27.02.2010 |