Komfort in allen Farben...
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Springiersbacher Hof
Buchung / Mietvertrag
Nach Ihrer verbindlichen Reservierung, erhalten Sie von uns einen schriftlichen Mietvertrag per Post zugesandt. Ein Exemplar senden Sie bitte unterschrieben per Post an uns zurück.
Der Inhalt des Mietvertrags bestimmt sich nach den Angaben der Internetdarstellung und Hausprospektes. Der Vertrag kommt mit Zugang des Mietvertrages beim Gast zustande. Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Zahlung
Die Bezahlung erfolgt vorab per Überweisung, oder am Tag der Anreise in bar oder mit EC Karte. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.
Stornogebühren
Bei Stornierungen bis 30 Tage vor Mietbeginn: 80 % der vereinbarten Miete
Bei Stornierungen 14 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn: 95 % der vereinbarten Miete
Uns steht bei einem Rücktritt durch Sie unter Verlust des Anspruches auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung nach § 651 j BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes, der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben können. Die Kosten entstehen allerdings nur dann, wenn Ihre und unsere Anstrengungen, (Freimeldung an die Tourist Info) für die reservierte Zeit einen Ersatzmieter zu finden, erfolglos bleiben.
(Es wird empfohlen, sich durch den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko abzusichern)
Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer, eine dritte Person in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Er und der Reisende haften uns als Gesamtschuldner für die gebuchte Gesamtleistung und die durch den Eintritt der dritten Person entstehenden Mehrkosten
Reklamation
Sollten Sie während Ihres Aufenthalts Grund zur Beschwerde haben, setzen Sie sich bitte zuerst mit dem Vermieter oder den Verantwortlichen der Ferienwohnung in Verbindung. Viele Dinge lassen sich schnell zu Ihrer Zufriedenheit beheben. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
- für die Richtigkeit seiner Leistungsbeschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermieterleistung
Der Vermieter haftet nicht für:
- Diebstahl oder Verlust während oder infolge eines Aufenthaltes
- Defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt wurden
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht über die Kinder des Mieters bleibt immer beim Mieter. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung der Gästekinder während Ihres Aufenthalts im Springiersbacher Hof. Insbesondere ist der Poolbereich mit einem Zaun gesichert. Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener Aufsichtspersonen in den Poolbereich und in die Sauna.
An- und Abreise
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt als Anreisezeit 15 bis 19 Uhr. Die Abreise soll bis 10.00 Uhr zu erfolgen.
Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt
Gerichtsstand und Gerichtsort:
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Cochem.
Stand: 27.02.2010